korso Leserbriefe
Das Informationsmagazin 
der Steiermark
 
07/2005
     
    Matura – wertlos und kostspielig
   


Die Schlussshow der Lehrer auf Kosten der Steuerzahler
Meine Tochter maturierte kürzlich an der Schrödingerschule in Graz und ich konnte die Sinn- und Wertlosigkeit dieser so genannten Reifeprüfung miterleben. Warum diese Aussage? Betrachten wir den Ablauf:


In jedem Fach wird alles nur vom prüfenden Lehrer bestimmt und zwar:
Der Lehrer gibt die Fragen, der Lehrer bestimmt die Art der Fragestellung (einfach, verständlich oder schwierig, kompliziert), dem Lehrer obliegt es, wie viel er vom Schüler wissen will, der Lehrer hilft oder hilft nicht bei der Beantwortung der Fragen, der Lehrer beurteilt die Antworten. Es bestimmt alles nur der Lehrer, der Schüler ist dem Lehrer nochmals voll ausgeliefert!
Und ich bekam bei der Matura an dieser Schule den Eindruck, dass anscheinend schon vorbestimmt ist, wer, wie viel wird können. Denn einer bekam „leichte Fragen“, man begnügte sich mit einfachen Antworten, der andere wurde so richtig ausgequetscht, manchem Schüler wurde die Antwort in den „Mund“ gelegt, andere ließ man bei der Fragenbeantwortung so richtig schwitzen. Eine klare objektive Prüfungslinie war nicht zu erkennen! Wohl auch unmöglich, wenn letztendlich nur eine Person im Vorfeld alles bestimmt! Denn die Kommission hat doch nur symbolischen Charakter, um den Eindruck einer Objektivität vorzutäuschen bzw dies der Öffentlichkeit vorzugaukeln! Und um eventuelle Kritiken im Kollektiv der Kommission zu entkräften und zu verleugnen – eine in der Schule übliche Praxis! Denn Ungerechtigkeit gibt es in unseren Schulen ja nicht – zumindest lernte ich unsere Schulen und Lehrer so kennen! Alles ist immer objektiv!

Nachdem der Lehrer alles bestimmt, ist es auch nur von ihm abhängig, wie das Ergebnis ausschaut. Die menschlichen Schwächen schlagen voll durch und es spielt nur eine Rolle, ob der Schüler ein „Lehrerschatzerl“ ist, wie steht es mit den Beziehungen, vielleicht auch noch welcher Partei die Eltern angehören, welche Sympathiewerte hat der Schüler und, und ….!
Nur subjektive Faktoren bestimmen den Erfolg eines Schülers. Das nennt sich dann „Reife- und Diplomprüfung“, soll laut Experten unbedingt notwendig sein. Dabei sind die Noten dieser angeblich so wichtigen Reifeprüfung nur von der Laune und der Tagesverfassung der Beteiligten, dem Glück, der Sympathie, den Beziehungen abhängig! Wer braucht nun wirklich diese Prüfung? Die Wirtschaft? Die Universität? Der Schüler? Nicht erkennbar, was diese Reifeprüfung der Wirtschaft und der Weiterbildung bringt. Mein Resümee aus dem Ablauf der Schrödinger Reifeprüfung ist: Volkswirtschaftlich und menschlich, sinn- und wertlos! Aber dafür sehr kostspielig und teuer! Warum diese Behauptung!
Wie schon gesagt, entsteht durch diese Prüfung kein volkswirtschaftlicher Nutzen, wohl aber hohe Kosten, die mit dem Steuergeld bezahlt werden, denn:
Zwei Monate vor dem üblichen Schulschluss beginnt die schriftliche Matura.

Nach der schriftlichen Matura findet für die Maturanten kein geregelter Unterricht mehr statt. Haben die Schüler keinen Unterricht, dann brauchen die Lehrer auch nicht unterrichten. Der Verdienst bleibt aber gleich, obwohl der Unterricht für die Maturklassen zwei Monate früher endet. Der Steuerzahler darf für diese Nichtleistungen und für die Maturashow aufkommen.
Es erhebt sich die Frage, wie lange Österreich sich Ausgaben für volkswirtschaftliche Wert- und Nutzlosigkeiten wohl noch leisten wird können? Jedenfalls eine Sparmöglichkeit für Österreich, die nur umgesetzt werden muss!
Wäre es volkswirtschaftlich nicht sinnvoller das Lotteriespiel „Reifeprüfung“ zu beenden und die Zeit bis zum Schulschluss mit Unterricht zu nutzen? Die Schüler könnten weitergebildet werden (wäre nach der letzten Pisa Studie ja kein Nachteil für die österreichische Volkswirtschaft), die Lehrer könnten ihr Wissen über 2 Monate weitergeben, Zeit und Steuergeld wäre sinnvoll genutzt.

 

  Schulverwirrungen


 

Manch ein/e Lehrer/in ist der Überzeugung, dass in unserem Schulwesen alles bestens geregelt ist, dass der hierarchische Aufbau wenigstens den Vorteil der Überschaubarkeit und der Kompetenztrennungen bzw. -zuständigkeiten mit sich bringt und dass man sich nur den allgemeinen Bildungszielen, der Vermittlung des „Wahren, Guten und Schönen“ zu widmen braucht. Alle Lehrer/innen haben ja auch an der Akademie vom „Schulrecht“, oder wie das jetzt nun heißt, erfahren.
Aber spätestens beim ersten Ansuchen um einen Dienstposten beginnt der/ die Junglehrer/in zu singen: „Wohin soll ich mich wenden...“ Denn jede/r Junglehrer/in und jede/r, der/die schon einige Zeit im „Geschäft“ ist, hat an der Akademie zumindest eines gelernt: Es gibt einen offiziellen und dazu einen österreichischen Weg, um zu einem Posten oder anderem Gewünschten zu kommen. Also: Das eine ist, sein Bewerbungsschreiben, korrekt ausgefüllt, abzugeben. Das andere ist, wenn man z.B. sagen kann: „Grüß Gott, ich bin die Tochter vom Bürgermeister von Murau und ich möchte...“
Gar nicht zu reden von dem/ die Kolleg/in, der/ die in die Mühlen der Bürokratie gerät und sich hilfesuchend auf den Dienstweg durch die Instanzen begibt. Er/ sie steht einem Spinnennetz von Institutions- und Kompetenzträgern gegenüber und kommt letztlich verwirrt zu dem Schluss: „Hier steh’ ich nun, ich armer Tor, ...“

Um eventuellen Aspirant(inn)en auf einen Posten oder anderer Anliegen im Pflichtschulbereich eine Hilfestellung zur österreichischen Variante zu geben, wird hier der Versuch unternommen, Licht ins Dunkel im hierarchischen Spinnennetz zu bringen, diesmal von oben nach unten.

Bund und Länder
Jedes Jahr werden die Verträge zwischen Bund und Länder ( §15 a) neu geschlossen, in denen es hauptsächlich ums liebe Geld und dessen Verteilung geht.

Schulgesetze werden im Parlament beschlossen, derzeit noch alle mit 2/3 Mehrheit. Diese betreffen 3 Bereiche: Pflichtschulen, mittlere und höhere Schulen und den Religionsunterricht. Zuständiges Organ ist der/ die Minister/in. Halt, nicht immer: Der/ die Direktor/in einer höheren Schule muss vom Bundespräsidenten bestätigt werden.
Ansonsten regelt die Kompetenzen der Bundes- und Landesschulbehörden das „Landesdienstrechtshoheitsgesetz“ (31 Buchstaben!), Was das ist, weiß weder ein/e Lehrer/in, geschweige denn die davon betroffenen Beamten selbst. Jedenfalls hat jedes Bundesland sein eigenes „Landes...“(31 Buchstaben) So soll es hier immer wieder Kompetenzstreitigkeiten geben, die auch vom Verfassungs- bzw. Verwaltungsgericht nicht gelöst werden können. Dies ist jedoch für den einfachen Träger eines Anliegens von minderer Bedeutung.

Wichtiger hingegen ist, zu wissen, dass im Pflichtschulbereich in jedem Bundesland der/die Landeshauptmann/-frau die höchste Dienststelle ist. Er/ Sie hat für Schulfragen eine/n eigene/n Sekretär/in zur Seite, der/ die wiederum Sekretär/innen zur Seite haben.

Landesgesetze werden vom Landtag beschlossen, also die Landesausführungsgesetze zu den Bundesgesetzen. Der/ die Landeshauptmann/-frau ist nicht nur Chef/in der Pflichtschulen, sondern auch der mittelbaren Bundesverwaltung des Landesschulrates, daher ernennt er/ sie den/Landesschulrat/-rätin in der Landesregierung (in manchen Ländern wählt das Landesschulratskollegium eine/n geschäftsführende/n Landesschulratspräsident/in), dem/ der wiederum der/ die Beamtenchef/in zur Seite steht. Diese/r hat natürlich ein Büro mit dazugehörigem Personal.
Abseits davon ernennt der/ die Landeshauptmann/-frau den/ die amtsführende/n Präsident/in des Landesschulrates und den/ die Vizepräsidenten/-in, der/ die nur Kontrollaufgaben überhat. Der/die amtsführende Präsident/in ist sowohl Vorsitzende/r des Kollegiums als auch Leiter des Amtes des Landesschulrates, das wiederum eine Bundesbehörde ist. Er/ sie beruft ein/e Landesschulratsdirektor/in als „Hilfskraft des/der Präsident/in“.

Das Landesschulratskollegium setzt sich aus stimmberechtigten Mitgliedern ( entsprechend der im Landtag vertretenen Parteien, die Lehrervertreter, Elternvertreter und sonstige, gemeint sind direkte Vertreter der Parteien, inkludieren) und nicht stimmberechtigten Mitgliedern (Vertreter der Religionsgemeinschaften, der Arbeiterschaft und Wirtschaft) zusammen. Wie das Kollegium besteht auch die Disziplinarkommission aus Vertretern der im Landtag vertretenen Parteien (Beamte- und Lehrerschaft).

Der/die Landesschulratsdirektor/in bestellt die Schulaufsicht, Landesschulratsinspektor/in und Bezirksschulratsinspektor/in. Die Kompetenzaufteilung dieser ist nicht eruierbar, fließend und geschieht nach Gefühl (falls welche vorhanden sind).
Bezirksschulinspektoren sind Ihre Majestät höchstpersönlich im regionalen Bereich. Sie sind Bundesbedienstete und müssen für die Landesverwaltung arbeiten, sind also sozusagen Leiharbeiter. Geflissentlich ignorieren sie häufig die ihnen aufgetragenen Pflichten und beschränken sich in der Ausübung ihrer Rechte. Auch ihnen steht ein Kollegium wie im Landesschulrat zur Seite. Ebenso eine Disziplinarkommission. Er/ Sie bestimmt über Gedeih oder Verderben eines/er Lehrer/in bzw. Direktor/in. Denn sie geben ihre Urteile oder Unurteile ab, schlagen bei Direktorenbesetzungen Reihungen vor und entscheiden über Anstellungen und Versetzungen. Einsprüche dagegen haben wie beim Militär keine aufschiebende Wirkung.

Jedes Dorf hat einen Schulausschuss. Nicht zu übersehen sind deshalb die Orts-/Dorfgrößen, also der Bürgermeister als Schulerhalter und der Pfarrer. Letztlich soll man auch den Schulwart und das Putzpersonal und ihren Einfluss auf die Direktion nicht übersehen.

Eine nicht ganz unbedeutende, wen auch traurige Rolle spielen die Vertreter/innen des Standes. Seit Mitte der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts gibt es keine Gewerkschaftswahlen im Pflichtschulbereich, sondern nur mehr Wahlen zu einer Personalvertretung, die dann ihre Vertreter/innen zur Gewerkschaft entsenden. Diese Vertreter/innen vertreten meist jedoch mehr ihre eigenen (Karriere-) Interessen als derer, die sie gewählt haben.

Sollte jemand durch diese kurzen Beschreibungen verwirrt worden sein, der/die möge sich darüber keinen allzu großen Kummer machen. Wie mir aus glaubwürdiger Quelle versichert wurde, kennen sich Landesschulräte, Landesamtsdirektoren und Ähnliches ebenso wenig in dieser Materie aus.

Zusammenfassend sei festgestellt, dass die Bundesbehörde mehr für die mittleren und höheren Schulen, die Landesbehörden für die Pflichtschulen zuständig sind. Die Landesbehörden sind aber auch Teil der Bundesbehörden, somit deren ausführenden Organe. Der circulus vitiosus schließt sich.

Um eine aussichtsreiche österreichische Schulkarriere zu absolvieren, ist es lediglich wichtig, zu wissen, an welchen Fäden im Spinnennetz man sich einhängen soll (abgesehen davon, dass man als Mann schon viele Pluspunkte hat).

Verbindungen und Verknüpfungen
Hier einige Tipps für alle österreichischen Newcomer, Aufsteiger oder diejenigen, die personelle Anliegen haben:
1. Traue keinen Beteuerungen, dass die Zugehörigkeit zu einer Partei keine Rolle spiele. Das Parteibuch, abhängig vom Bundesland, ergibt automatisch viele Pluspunkte, ansonsten wird man als „Nullerl“ eingestuft.
2. Man soll sich nicht mit einem Faden im Spinnennetz begnügen, sondern man soll an möglichst vielen Fäden ziehen. Zu beachten dabei ist, dass man nicht kontraproduktive Fäden in der Hand hält.
3. Die Zahl der Anknüpfungspunkte ist relativ hoch (Beispiel Steiermark): In der Landesregierung sind etwa 20 Personen mit Schulfragen beschäftigt, dazu kommt die Tintenburg „Landesschulrat“ mit etwa 250 Angestellten, dazu etwa 20 Bezirksschulräte mit Anhang (mal 3), also 60, diverse Personal- und Gewerkschaftsvertreter auf Bezirks- und Landesebene weitere 50, so eröffnen sich grob geschätzt zumindest 380 günstige Gelegenheiten einer positiven Abwicklung. Elternvertreter und Direktor/innen sind nicht mitgezählt.
4. Nicht zu vergessen sind die Schulwarte, die schon über Direktorenposten entschieden haben. Ein Leberkässemmerl mit Bier hat so manche positive Einstellung geschaffen.
5. Die Betreuung des Schrebergärtleins der Frau Direktor fällt unter soziales Engagement.
6. Besuche von Begräbnissen sind sehr zu empfehlen, da lässt sich’s mit Bürgermeistern am besten „dischkariern“, nebenbei ist es eine Demonstration seines tiefen Glaubens.
7. Der Religionsunterricht ist unantastbar.
8. Lächerlichmachen von Schüler/innen vermittelt dem/ der Inspektor/in die Überzeugung, zu Höherem berufen zu sein.
9. Bereitstellung aller „Unterlagen“ ohne Rückfragen ist ein Zeichen äußerster Korrektheit (und Unterwerfung).
10. Um gemeinsame Gasthausbesuche nicht in Fadaise enden zu lassen, ist eine Einladung in ein Thermalbad inklusive Sauna mit anschließendem Besuch einer Buschenschank durchaus abwechslungsreich und herzerfrischend, gültig bei allen Spinnfädenhaltern.
11. Zugang zu den Sekretariaten auf höherer Ebene sind absolute Goldschätze.
12. Auch andere Bekanntschaften, die nicht unmittelbar mit dem Schulwesen zu tun haben, können nützlich sein, z.B. Kulturattache in Rom, der jemanden im Unterrichtsministerium kennt, der mit der Zielperson gemeinsam in die Schule ging,....

Viel Erfolg auf dem österreichischen Jakobsweg

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