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Die Schlussshow der Lehrer auf Kosten der Steuerzahler
Meine Tochter maturierte kürzlich an der Schrödingerschule
in Graz und ich konnte die Sinn- und Wertlosigkeit dieser so genannten
Reifeprüfung miterleben. Warum diese Aussage? Betrachten wir
den Ablauf:
In jedem Fach wird alles nur vom prüfenden Lehrer bestimmt
und zwar:
Der Lehrer gibt die Fragen, der Lehrer bestimmt die Art der Fragestellung
(einfach, verständlich oder schwierig, kompliziert), dem Lehrer
obliegt es, wie viel er vom Schüler wissen will, der Lehrer
hilft oder hilft nicht bei der Beantwortung der Fragen, der Lehrer
beurteilt die Antworten. Es bestimmt alles nur der Lehrer, der Schüler
ist dem Lehrer nochmals voll ausgeliefert!
Und ich bekam bei der Matura an dieser Schule den Eindruck, dass
anscheinend schon vorbestimmt ist, wer, wie viel wird können.
Denn einer bekam „leichte Fragen“, man begnügte
sich mit einfachen Antworten, der andere wurde so richtig ausgequetscht,
manchem Schüler wurde die Antwort in den „Mund“
gelegt, andere ließ man bei der Fragenbeantwortung so richtig
schwitzen. Eine klare objektive Prüfungslinie war nicht zu
erkennen! Wohl auch unmöglich, wenn letztendlich nur eine Person
im Vorfeld alles bestimmt! Denn die Kommission hat doch nur symbolischen
Charakter, um den Eindruck einer Objektivität vorzutäuschen
bzw dies der Öffentlichkeit vorzugaukeln! Und um eventuelle
Kritiken im Kollektiv der Kommission zu entkräften und zu verleugnen
– eine in der Schule übliche Praxis! Denn Ungerechtigkeit
gibt es in unseren Schulen ja nicht – zumindest lernte ich
unsere Schulen und Lehrer so kennen! Alles ist immer objektiv!
Nachdem der Lehrer alles bestimmt, ist es auch
nur von ihm abhängig, wie das Ergebnis ausschaut. Die menschlichen
Schwächen schlagen voll durch und es spielt nur eine Rolle,
ob der Schüler ein „Lehrerschatzerl“ ist, wie steht
es mit den Beziehungen, vielleicht auch noch welcher Partei die
Eltern angehören, welche Sympathiewerte hat der Schüler
und, und ….!
Nur subjektive Faktoren bestimmen den Erfolg eines Schülers.
Das nennt sich dann „Reife- und Diplomprüfung“,
soll laut Experten unbedingt notwendig sein. Dabei sind die Noten
dieser angeblich so wichtigen Reifeprüfung nur von der Laune
und der Tagesverfassung der Beteiligten, dem Glück, der Sympathie,
den Beziehungen abhängig! Wer braucht nun wirklich diese Prüfung?
Die Wirtschaft? Die Universität? Der Schüler? Nicht erkennbar,
was diese Reifeprüfung der Wirtschaft und der Weiterbildung
bringt. Mein Resümee aus dem Ablauf der Schrödinger Reifeprüfung
ist: Volkswirtschaftlich und menschlich, sinn- und wertlos! Aber
dafür sehr kostspielig und teuer! Warum diese Behauptung!
Wie schon gesagt, entsteht durch diese Prüfung kein volkswirtschaftlicher
Nutzen, wohl aber hohe Kosten, die mit dem Steuergeld bezahlt werden,
denn:
Zwei Monate vor dem üblichen Schulschluss beginnt die schriftliche
Matura.
Nach der schriftlichen Matura findet für
die Maturanten kein geregelter Unterricht mehr statt. Haben die
Schüler keinen Unterricht, dann brauchen die Lehrer auch nicht
unterrichten. Der Verdienst bleibt aber gleich, obwohl der Unterricht
für die Maturklassen zwei Monate früher endet. Der Steuerzahler
darf für diese Nichtleistungen und für die Maturashow
aufkommen.
Es erhebt sich die Frage, wie lange Österreich sich Ausgaben
für volkswirtschaftliche Wert- und Nutzlosigkeiten wohl noch
leisten wird können? Jedenfalls eine Sparmöglichkeit für
Österreich, die nur umgesetzt werden muss!
Wäre es volkswirtschaftlich nicht sinnvoller das Lotteriespiel
„Reifeprüfung“ zu beenden und die Zeit bis zum
Schulschluss mit Unterricht zu nutzen? Die Schüler könnten
weitergebildet werden (wäre nach der letzten Pisa Studie ja
kein Nachteil für die österreichische Volkswirtschaft),
die Lehrer könnten ihr Wissen über 2 Monate weitergeben,
Zeit und Steuergeld wäre sinnvoll genutzt.
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Manch ein/e Lehrer/in ist der Überzeugung,
dass in unserem Schulwesen alles bestens geregelt ist, dass der
hierarchische Aufbau wenigstens den Vorteil der Überschaubarkeit
und der Kompetenztrennungen bzw. -zuständigkeiten mit sich
bringt und dass man sich nur den allgemeinen Bildungszielen, der
Vermittlung des „Wahren, Guten und Schönen“ zu
widmen braucht. Alle Lehrer/innen haben ja auch an der Akademie
vom „Schulrecht“, oder wie das jetzt nun heißt,
erfahren.
Aber spätestens beim ersten Ansuchen um einen Dienstposten
beginnt der/ die Junglehrer/in zu singen: „Wohin soll ich
mich wenden...“ Denn jede/r Junglehrer/in und jede/r, der/die
schon einige Zeit im „Geschäft“ ist, hat an der
Akademie zumindest eines gelernt: Es gibt einen offiziellen und
dazu einen österreichischen Weg, um zu einem Posten oder anderem
Gewünschten zu kommen. Also: Das eine ist, sein Bewerbungsschreiben,
korrekt ausgefüllt, abzugeben. Das andere ist, wenn man z.B.
sagen kann: „Grüß Gott, ich bin die Tochter vom
Bürgermeister von Murau und ich möchte...“
Gar nicht zu reden von dem/ die Kolleg/in, der/ die in die Mühlen
der Bürokratie gerät und sich hilfesuchend auf den Dienstweg
durch die Instanzen begibt. Er/ sie steht einem Spinnennetz von
Institutions- und Kompetenzträgern gegenüber und kommt
letztlich verwirrt zu dem Schluss: „Hier steh’ ich nun,
ich armer Tor, ...“
Um eventuellen Aspirant(inn)en auf einen Posten
oder anderer Anliegen im Pflichtschulbereich eine Hilfestellung
zur österreichischen Variante zu geben, wird hier der Versuch
unternommen, Licht ins Dunkel im hierarchischen Spinnennetz zu bringen,
diesmal von oben nach unten.
Bund und Länder
Jedes Jahr werden die Verträge zwischen Bund und Länder
( §15 a) neu geschlossen, in denen es hauptsächlich ums
liebe Geld und dessen Verteilung geht.
Schulgesetze werden im Parlament beschlossen,
derzeit noch alle mit 2/3 Mehrheit. Diese betreffen 3 Bereiche:
Pflichtschulen, mittlere und höhere Schulen und den Religionsunterricht.
Zuständiges Organ ist der/ die Minister/in. Halt, nicht immer:
Der/ die Direktor/in einer höheren Schule muss vom Bundespräsidenten
bestätigt werden.
Ansonsten regelt die Kompetenzen der Bundes- und Landesschulbehörden
das „Landesdienstrechtshoheitsgesetz“ (31 Buchstaben!),
Was das ist, weiß weder ein/e Lehrer/in, geschweige denn die
davon betroffenen Beamten selbst. Jedenfalls hat jedes Bundesland
sein eigenes „Landes...“(31 Buchstaben) So soll es hier
immer wieder Kompetenzstreitigkeiten geben, die auch vom Verfassungs-
bzw. Verwaltungsgericht nicht gelöst werden können. Dies
ist jedoch für den einfachen Träger eines Anliegens von
minderer Bedeutung.
Wichtiger hingegen ist, zu wissen, dass im Pflichtschulbereich
in jedem Bundesland der/die Landeshauptmann/-frau die höchste
Dienststelle ist. Er/ Sie hat für Schulfragen eine/n eigene/n
Sekretär/in zur Seite, der/ die wiederum Sekretär/innen
zur Seite haben.
Landesgesetze werden vom Landtag beschlossen,
also die Landesausführungsgesetze zu den Bundesgesetzen. Der/
die Landeshauptmann/-frau ist nicht nur Chef/in der Pflichtschulen,
sondern auch der mittelbaren Bundesverwaltung des Landesschulrates,
daher ernennt er/ sie den/Landesschulrat/-rätin in der Landesregierung
(in manchen Ländern wählt das Landesschulratskollegium
eine/n geschäftsführende/n Landesschulratspräsident/in),
dem/ der wiederum der/ die Beamtenchef/in zur Seite steht. Diese/r
hat natürlich ein Büro mit dazugehörigem Personal.
Abseits davon ernennt der/ die Landeshauptmann/-frau den/ die amtsführende/n
Präsident/in des Landesschulrates und den/ die Vizepräsidenten/-in,
der/ die nur Kontrollaufgaben überhat. Der/die amtsführende
Präsident/in ist sowohl Vorsitzende/r des Kollegiums als auch
Leiter des Amtes des Landesschulrates, das wiederum eine Bundesbehörde
ist. Er/ sie beruft ein/e Landesschulratsdirektor/in als „Hilfskraft
des/der Präsident/in“.
Das Landesschulratskollegium setzt sich aus stimmberechtigten
Mitgliedern ( entsprechend der im Landtag vertretenen Parteien,
die Lehrervertreter, Elternvertreter und sonstige, gemeint sind
direkte Vertreter der Parteien, inkludieren) und nicht stimmberechtigten
Mitgliedern (Vertreter der Religionsgemeinschaften, der Arbeiterschaft
und Wirtschaft) zusammen. Wie das Kollegium besteht auch die Disziplinarkommission
aus Vertretern der im Landtag vertretenen Parteien (Beamte- und
Lehrerschaft).
Der/die Landesschulratsdirektor/in bestellt die
Schulaufsicht, Landesschulratsinspektor/in und Bezirksschulratsinspektor/in.
Die Kompetenzaufteilung dieser ist nicht eruierbar, fließend
und geschieht nach Gefühl (falls welche vorhanden sind).
Bezirksschulinspektoren sind Ihre Majestät höchstpersönlich
im regionalen Bereich. Sie sind Bundesbedienstete und müssen
für die Landesverwaltung arbeiten, sind also sozusagen Leiharbeiter.
Geflissentlich ignorieren sie häufig die ihnen aufgetragenen
Pflichten und beschränken sich in der Ausübung ihrer Rechte.
Auch ihnen steht ein Kollegium wie im Landesschulrat zur Seite.
Ebenso eine Disziplinarkommission. Er/ Sie bestimmt über Gedeih
oder Verderben eines/er Lehrer/in bzw. Direktor/in. Denn sie geben
ihre Urteile oder Unurteile ab, schlagen bei Direktorenbesetzungen
Reihungen vor und entscheiden über Anstellungen und Versetzungen.
Einsprüche dagegen haben wie beim Militär keine aufschiebende
Wirkung.
Jedes Dorf hat einen Schulausschuss. Nicht zu
übersehen sind deshalb die Orts-/Dorfgrößen, also
der Bürgermeister als Schulerhalter und der Pfarrer. Letztlich
soll man auch den Schulwart und das Putzpersonal und ihren Einfluss
auf die Direktion nicht übersehen.
Eine nicht ganz unbedeutende, wen auch traurige
Rolle spielen die Vertreter/innen des Standes. Seit Mitte der 50er
Jahre des vorigen Jahrhunderts gibt es keine Gewerkschaftswahlen
im Pflichtschulbereich, sondern nur mehr Wahlen zu einer Personalvertretung,
die dann ihre Vertreter/innen zur Gewerkschaft entsenden. Diese
Vertreter/innen vertreten meist jedoch mehr ihre eigenen (Karriere-)
Interessen als derer, die sie gewählt haben.
Sollte jemand durch diese kurzen Beschreibungen
verwirrt worden sein, der/die möge sich darüber keinen
allzu großen Kummer machen. Wie mir aus glaubwürdiger
Quelle versichert wurde, kennen sich Landesschulräte, Landesamtsdirektoren
und Ähnliches ebenso wenig in dieser Materie aus.
Zusammenfassend sei festgestellt, dass die Bundesbehörde
mehr für die mittleren und höheren Schulen, die Landesbehörden
für die Pflichtschulen zuständig sind. Die Landesbehörden
sind aber auch Teil der Bundesbehörden, somit deren ausführenden
Organe. Der circulus vitiosus schließt sich.
Um eine aussichtsreiche österreichische Schulkarriere
zu absolvieren, ist es lediglich wichtig, zu wissen, an welchen
Fäden im Spinnennetz man sich einhängen soll (abgesehen
davon, dass man als Mann schon viele Pluspunkte hat).
Verbindungen und Verknüpfungen
Hier einige Tipps für alle österreichischen Newcomer,
Aufsteiger oder diejenigen, die personelle Anliegen haben:
1. Traue keinen Beteuerungen, dass die Zugehörigkeit zu einer
Partei keine Rolle spiele. Das Parteibuch, abhängig vom Bundesland,
ergibt automatisch viele Pluspunkte, ansonsten wird man als „Nullerl“
eingestuft.
2. Man soll sich nicht mit einem Faden im Spinnennetz begnügen,
sondern man soll an möglichst vielen Fäden ziehen. Zu
beachten dabei ist, dass man nicht kontraproduktive Fäden in
der Hand hält.
3. Die Zahl der Anknüpfungspunkte ist relativ hoch (Beispiel
Steiermark): In der Landesregierung sind etwa 20 Personen mit Schulfragen
beschäftigt, dazu kommt die Tintenburg „Landesschulrat“
mit etwa 250 Angestellten, dazu etwa 20 Bezirksschulräte mit
Anhang (mal 3), also 60, diverse Personal- und Gewerkschaftsvertreter
auf Bezirks- und Landesebene weitere 50, so eröffnen sich grob
geschätzt zumindest 380 günstige Gelegenheiten einer positiven
Abwicklung. Elternvertreter und Direktor/innen sind nicht mitgezählt.
4. Nicht zu vergessen sind die Schulwarte, die schon über Direktorenposten
entschieden haben. Ein Leberkässemmerl mit Bier hat so manche
positive Einstellung geschaffen.
5. Die Betreuung des Schrebergärtleins der Frau Direktor fällt
unter soziales Engagement.
6. Besuche von Begräbnissen sind sehr zu empfehlen, da lässt
sich’s mit Bürgermeistern am besten „dischkariern“,
nebenbei ist es eine Demonstration seines tiefen Glaubens.
7. Der Religionsunterricht ist unantastbar.
8. Lächerlichmachen von Schüler/innen vermittelt dem/
der Inspektor/in die Überzeugung, zu Höherem berufen zu
sein.
9. Bereitstellung aller „Unterlagen“ ohne Rückfragen
ist ein Zeichen äußerster Korrektheit (und Unterwerfung).
10. Um gemeinsame Gasthausbesuche nicht in Fadaise enden zu lassen,
ist eine Einladung in ein Thermalbad inklusive Sauna mit anschließendem
Besuch einer Buschenschank durchaus abwechslungsreich und herzerfrischend,
gültig bei allen Spinnfädenhaltern.
11. Zugang zu den Sekretariaten auf höherer Ebene sind absolute
Goldschätze.
12. Auch andere Bekanntschaften, die nicht unmittelbar mit dem Schulwesen
zu tun haben, können nützlich sein, z.B. Kulturattache
in Rom, der jemanden im Unterrichtsministerium kennt, der mit der
Zielperson gemeinsam in die Schule ging,....
Viel Erfolg auf dem österreichischen
Jakobsweg
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