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Über drei Millionen HandybesitzerInnen gibt es
in Österreich, und täglich werden es mehr. Über zwei Millionen
ÖsterreicherInnen haben Zugang zu einem E-Mail-Account. Wenn es nach
den Vorstellungen der EU- (und der meisten österreichischen) Sicherheitspolitiker
geht, werden in Hinkunft alle ihre Äußerungen und Bewegungen
ununterbrochen überwacht werden können. Mobilfunk-Gesellschaften
und Provider wehren sich, weil Big Brother auf ihre Kosten lauschen will;
breitere Proteste sind bis jetzt aber ausgeblieben. Fazit: Für vertrauliche
Mitteilungen könnten in Zukunft weder Handy noch E-Mail wirklich geeignet
sein.
    
Im August des heurigen Jahres tat die Republik einen Schritt in Richtung
Überwachungsstaat: Mit der Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes
wurde die Exekutive befugt, auch ohne richterliche Erlaubnis die so genannten
„Stammdaten” eines Teilnehmers von den Betreibern von Telekommunikationsnetzen
einzuholen: Namen und Anschrift müssen ebenso bekannt gegeben werden
wie der Zeitpunkt bestimmter Gespräche sowie die Nummer des angerufenen
Anschlusses. Für das Abhören von Telefonanschlüssen ist
allerdings die Zustimmung der Justiz nötig und die Betroffenen müssen
im Nachhinein davon informiert werden.
Innenminister Karl Schlögl hatte allerdings weiter reichende
Pläne: Wäre es nach ihm gegangen, dann hätte die Polizei
auch ohne richterliche Anordnung Gespräche belauschen dürfen.
Dafür fand sich aber keine parlamentarische Mehrheit.
„Permanente Überwachung in Echtzeit”
Zumindest die technischen Hindernisse auf dem Weg zur schrankenlosen Überwachung
sollen nun durch die Verwirklichung der in den so genannten „Enfopol”-Vorschlägen
der EU vorgesehenen Bestimmungen ausgeräumt werden: Die Enfopol-Dokumente
sehen vor, dass die Betreiber der Handy-Netze ebenso wie die Internet-Provider
alle technischen Voraussetzungen dafür schaffen müssen, dass
„eine permanente Überwachung des Fernmeldeverkehrs in Echtzeit” (O-Zitat
Enfopol-Entwurf) möglich ist. Handy-Benützer sollen auf ihren
Wegen permanente Begleitung durch die Exekutive bekommen: „Für
Teilnehmer mobiler Dienste benötigen die gesetzlich ermächtigten
Behörden Informationen über den möglichst genauen Standort
innerhalb des Netzes” – aus den Ortungssignalen des Handys lässt sich
bequem ein auf wenige Meter genaues Bewegungsprofil erstellen. Verschlüsselte
E-Mails sollen die staatlichen Schnüffler nicht aufhalten: Netzbetreiber
und Dienstanbieter müssen „den überwachten Fernmeldeverkehr in
Klarform bereitstellen.” Jede Nummer, die ein Verdächtiger anruft,
auch wenn keine Verbindung hergestellt wird, muss den Überwachern
von den Betreibergesellschaften ebenfalls zur Kenntnis gebracht werden
– womit zahllose völlig Unbeteiligte in die Netze der Fahnder geraten.
Österreich greift die Wünsche des FBI auf
Glaubt man Datenschützern, so hat das nach der informellen EU-Arbeitsgruppe
K4 („Enforcement Police”) benannte Papier eine Geschichte, die tief in
die internationalen Verstrickungen von Geheimdiensten hineinreicht. 1993
soll das FBI die Vertreter von Nachrichtendiensten befreundeter Staaten
nach Quantico, Virginia, eingeladen haben. Dort wurde ihnen ein Papier
präsentiert, das den programmatischen Titel „Law Enforcement Requirements
for the Surveillance of Electronic Communication” trug. Bei einem Nachfolgetreffen
Anfang 1994 in Bonn war auch Österreich dabei. Diese informelle Gruppe,
die sich euphemistisch „ILETS” (International Law Enforcement Telecommunications
Seminar) nennt, erarbeitete eine Wunschliste von technischen Standards
(„IUR” – International User Requirements”), die das Abhören moderner
Telekommunikationssysteme ermöglichen und erleichtern sollte – kurz
gesagt: die Betreiber sollten dazu gebracht werden, Schnittstellen für
die Abhörgeräte in ihre Anlagen einzubauen. Über die Niederlande
wurde das Dokument in den EU-Rat eingeschleust und den Ministern als Enfopol-Dokument
präsentiert. Am 3. September 1998 schlug die österreichische
Präsidentschaft dem Rat vor, die von ILETS inzwischen den neuen Anforderungen
(etwa: der Überwachung des Internet) angepassten IUR zu beschließen,
konnte dafür aber keine Mehrheit finden.
Einseitig auf Seiten der Gesetzesbrecher
Nach mehreren Änderungen wurde Enfopol im Mai 1999 dem Europäischen
Parlament zur Begutachtung vorgelegt; gegen die Stimmen der Grünen
– der österreichische EU-Parlamentarier Johannes Voggenhuber
ist einer der schärfsten Kritiker des Überwachungsprojektes –
nahm das EP einhellig den positiven Bericht des SPD-Abgeordneten Gerhard
Schmid an. Seither ist es allerdings wieder stiller um den Entwurf
geworden: Brüsseler Insider wissen zu berichten, dass es vor allem
auf deutscher Seite schwere Bedenken wegen der völligen Unvereinbarkeit
der Enfopol-Vorschläge mit dem deutschen Grundgesetz gebe.
In Österreich pflegt man da schon eher die metternichsche Tradition
des Überwachungsstaates: SPÖ-Sicherheitssprecher Anton Leikam
hält die Enfopol-Dokumente für „sehr wertvoll und eine gute Grundlage
für entsprechende Beschlüsse”. Dementsprechend ist für ihn
die im Juli beschlossene „Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz aus fachlicher
Sicht ein ganz hervorragendes Gesetz”, erfüllt sie doch bereits jetzt
Enfopol-Vorstellungen. Seit Beschluss des Gesetzes im August dieses Jahres
ist es der Polizei nun möglich, Teilnehmer-Stammdaten und Daten über
geführte Gespräche ohne richterliche Erlaubnis einzuholen. Irritierend
ist dabei nur der Umstand, dass Leikam noch im Juni gegenüber dem
Pressedienst seiner Partei meinte: „In Österreich wird bei Überwachungen
des Telekommunikationsverkehrs immer die Zustimmung der Justizbehörden
in konkreten Fällen verpflichtend einzuholen sein.”
Der Klubobmann der ÖVP, Andreas Khol, rückt die Gegner
der permanenten Überwachung gar selbst in die Nähe der organisierten
Kriminalität: „Nur wessen Herz einseitig für das Verbrechen schlägt,
kann diese Methoden als polizeistaatlich bekämpfen.” Was Khol dabei
entgeht: Eine Umsetzung des Enfopol-Projektes wäre in Österreich
zur Zeit gesetzeswidrig. Es sieht nämlich vor, dass Provider drei
Monate lang sämtliche Kommunikationsdaten ihrer Kunden speichern müssen
– dies ist laut Telekommunikationsgesetz aber verboten.
Zahlen sollen die Provider – und damit die Kunden
Inzwischen sehen sich die Metternich-Epigonen mit einer breiten Ablehnungsfront
konfrontiert: Nicht nur Datenschützer, Grüne und Liberale sprechen
sich gegen die Realisierung des FBI-inspirierten Lauschprojektes aus, sondern
auch die Mobilfunk-Gesellschaften und die Vereinigung der Österreichischen
Internet-Provider (ISPA – Internet Service Provider Austria). Für
die Anbieter steht dabei natürlich an erster Stelle die Frage der
Kosten: schließlich sollen sie gemäß den Enfopol-Vorstellungen
die technischen Einrichtungen bezahlen, mit denen ihre Kunden abgehört
werden. Dabei geht es um dreistellige Millionenbeträge – pro Betreiber
– die letztendlich auf die Kunden übergewälzt werden müssten:
Damit würden die Abgehörten auch noch die Kosten für ihre
Ausspähung übernehmen. Michaela Reeh, die Sprecherin des
„Forums Mobilkommunikation”, der Plattform der Mobilfunk-Gesellschaften,
äußert im KORSO-Gespräch aber auch „starke demokratiepolitische
Bedenken gegen Enfopol und die Möglichkeiten des Missbrauchs von Daten”.
Reeh: „Wir sind an maximaler Abhörsicherheit interessiert.” Und die
ISPA schreibt in einem offenen Brief an Kanzler Klima: „Der derzeitige
Enfopol98-Entwurf wird aufgrund von gravierenden datenschutz- und verfassungsrechtlichen
sowie technischen Bedenken abgelehnt.”
EP-Bericht weist nach: Schon jetzt wird flächendeckend
bespitzelt
Mit diesen Vorbehalten dürfte die Telekommunikations-Branche richtig
liegen: Im Gegensatz zu den bisherigen österreichischen Bestimmungen,
wonach das Ausspähen des „Fernmeldeverkehrs” ausschließlich
der Exekutive nach richterlicher Zustimmung zusteht, soll laut Enfopol-Entwurf
jede „ermächtigte Behörde” den Zugriff auf Daten, Gespräche
und E-Mails der Teilnehmer erhalten. Datenschützer sehen darin einen
Freibrief für Nachrichtendienste, die digitalen Kommunikationsnetze
flächendeckend und grenzüberschreitend zu bespitzeln. Die technischen
Möglichkeiten dafür sind vorhanden, stellt der Bericht „Inteception
Capabilities 2000” fest, der im April dieses Jahres im Rahmen des STOA-(Scientific
and Technological Options Assessment)-Programmes des Europäischen
Parlaments erstellt wurde.
So verbirgt sich etwa hinter dem klingenden Namen „Echelon” ein weltweites
Abhörnetzwerk, das vom amerikanischen Geheimdienst NSA (National Security
Agency) gemeinsam mit befreundeten Diensten umgesetzt wird und mit Hilfe
von Großrechenanlagen und so genannter „Sniffer-Software” permanent
eine riesige Menge von Sprach- und Datenkommunikationsdaten auf bestimmte
Stichwörter hin „scannt”. Was bisher vorwiegend für schriftliche
Kommunikationsformen wie Fax oder Telex gedacht war, soll in Zukunft durch
Abhörsatelliten auch für Telefongespräche gelten. Dabei
werden diese auf Übereinstimmungen mit einzelnen Wortphrasen, Personen-
oder Ortsnamen geprüft. Die Umsetzung der Enfopol-Vorschläge
würde dieses Vorgehen legalisieren und die Grenze zwischen legalem,
von einem unabhängigen Richter angeordnetem Abhören zur Verbrechensaufklärung
und der flächendeckenden Überwachung für dunkle politische
oder private Zwecke endgültig aufheben. Wer schlussendlich in den
Besitz der gewonnenen Informationen gelangt, wird sich der Kenntnis der
Betroffenen ein- für allemal entziehen. Noch in guter Erinnerung ist
der im November des Vorjahres bekannt gewordene Fall zweier Beamte des
Innenministeriums, die vertrauliche Daten gegen Bezahlung an private Firmen
weitergegeben hatten.
Christian Stenner, Joachim Hainzl
Weiterführende Internet-Links mit Informationen
zu Enfopol und Echelon:
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