10 / 1999
 

 Enfopol: So kommt der Spion ins Handy

  Über drei Millionen HandybesitzerInnen gibt es in Österreich, und täglich werden es mehr. Über zwei Millionen ÖsterreicherInnen haben Zugang zu einem E-Mail-Account. Wenn es nach den Vorstellungen der EU- (und der meisten österreichischen) Sicherheitspolitiker geht, werden in Hinkunft alle ihre Äußerungen und Bewegungen ununterbrochen überwacht werden können. Mobilfunk-Gesellschaften und Provider wehren sich, weil Big Brother auf ihre Kosten lauschen will; breitere Proteste sind bis jetzt aber ausgeblieben. Fazit: Für vertrauliche Mitteilungen könnten in Zukunft weder Handy noch E-Mail wirklich geeignet sein.

Im August des heurigen Jahres tat die Republik einen Schritt in Richtung Überwachungsstaat: Mit der Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes wurde die Exekutive befugt, auch ohne richterliche Erlaubnis die so genannten „Stammdaten” eines Teilnehmers von den Betreibern von Telekommunikationsnetzen einzuholen: Namen und Anschrift müssen ebenso bekannt gegeben werden wie der Zeitpunkt bestimmter Gespräche sowie die Nummer des angerufenen Anschlusses. Für das Abhören von Telefonanschlüssen ist allerdings die Zustimmung der Justiz nötig und die Betroffenen müssen im Nachhinein davon informiert werden.
Innenminister Karl Schlögl hatte allerdings weiter reichende Pläne: Wäre es nach ihm gegangen, dann hätte die Polizei auch ohne richterliche Anordnung Gespräche belauschen dürfen. Dafür fand sich aber keine parlamentarische Mehrheit.

„Permanente Überwachung in Echtzeit”

Zumindest die technischen Hindernisse auf dem Weg zur schrankenlosen Überwachung sollen nun durch die Verwirklichung der in den so genannten „Enfopol”-Vorschlägen der EU vorgesehenen Bestimmungen ausgeräumt werden: Die Enfopol-Dokumente sehen vor, dass die Betreiber der Handy-Netze ebenso wie die Internet-Provider alle technischen Voraussetzungen dafür schaffen müssen, dass „eine permanente Überwachung des Fernmeldeverkehrs in Echtzeit” (O-Zitat Enfopol-Entwurf) möglich ist. Handy-Benützer sollen auf ihren Wegen permanente Begleitung durch die Exekutive bekommen:  „Für Teilnehmer mobiler Dienste benötigen die gesetzlich ermächtigten Behörden Informationen über den möglichst genauen Standort innerhalb des Netzes” – aus den Ortungssignalen des Handys lässt sich bequem ein auf wenige Meter genaues Bewegungsprofil erstellen. Verschlüsselte E-Mails sollen die staatlichen Schnüffler nicht aufhalten: Netzbetreiber und Dienstanbieter müssen „den überwachten Fernmeldeverkehr in Klarform bereitstellen.” Jede Nummer, die ein Verdächtiger anruft, auch wenn keine Verbindung hergestellt wird, muss den Überwachern von den Betreibergesellschaften ebenfalls zur Kenntnis gebracht werden – womit zahllose völlig Unbeteiligte in die Netze der Fahnder geraten.
 

Österreich greift die Wünsche des FBI auf

Glaubt man Datenschützern, so hat das nach der informellen EU-Arbeitsgruppe K4 („Enforcement Police”) benannte Papier eine Geschichte, die tief in die internationalen Verstrickungen von Geheimdiensten hineinreicht. 1993 soll das FBI die Vertreter von Nachrichtendiensten befreundeter Staaten nach Quantico, Virginia, eingeladen haben. Dort wurde ihnen ein Papier präsentiert, das den programmatischen Titel „Law Enforcement Requirements for the Surveillance of Electronic Communication” trug. Bei einem Nachfolgetreffen Anfang 1994 in Bonn war auch Österreich dabei. Diese informelle Gruppe, die sich euphemistisch „ILETS” (International Law Enforcement Telecommunications Seminar) nennt, erarbeitete eine Wunschliste von technischen Standards („IUR” – International User Requirements”), die das Abhören moderner Telekommunikationssysteme ermöglichen und erleichtern sollte – kurz gesagt: die Betreiber sollten dazu gebracht werden, Schnittstellen für die Abhörgeräte in ihre Anlagen einzubauen. Über die Niederlande wurde das Dokument in den EU-Rat eingeschleust und den Ministern als Enfopol-Dokument präsentiert. Am 3. September 1998 schlug die österreichische Präsidentschaft dem Rat vor, die von ILETS inzwischen den neuen Anforderungen (etwa: der Überwachung des Internet) angepassten IUR zu beschließen, konnte dafür aber keine Mehrheit finden. 

Einseitig auf Seiten der Gesetzesbrecher

Nach mehreren Änderungen wurde Enfopol im Mai 1999 dem Europäischen Parlament zur Begutachtung vorgelegt; gegen die Stimmen der Grünen – der österreichische EU-Parlamentarier Johannes Voggenhuber ist einer der schärfsten Kritiker des Überwachungsprojektes – nahm das EP einhellig den positiven Bericht des SPD-Abgeordneten Gerhard Schmid an.  Seither ist es allerdings wieder stiller um den Entwurf geworden: Brüsseler Insider wissen zu berichten, dass es vor allem auf deutscher Seite schwere Bedenken wegen der völligen Unvereinbarkeit der Enfopol-Vorschläge mit dem deutschen Grundgesetz gebe.
In Österreich pflegt man da schon eher die metternichsche Tradition des Überwachungsstaates: SPÖ-Sicherheitssprecher Anton Leikam hält die Enfopol-Dokumente für „sehr wertvoll und eine gute Grundlage für entsprechende Beschlüsse”. Dementsprechend ist für ihn die im Juli beschlossene „Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz aus fachlicher Sicht ein ganz hervorragendes Gesetz”, erfüllt sie doch bereits jetzt Enfopol-Vorstellungen. Seit Beschluss des Gesetzes im August dieses Jahres ist es der Polizei nun möglich, Teilnehmer-Stammdaten und Daten über geführte Gespräche ohne richterliche Erlaubnis einzuholen. Irritierend ist dabei nur der Umstand, dass Leikam noch im Juni gegenüber dem Pressedienst seiner Partei meinte: „In Österreich wird bei Überwachungen des Telekommunikationsverkehrs immer die Zustimmung der Justizbehörden in konkreten Fällen verpflichtend einzuholen sein.” 
Der Klubobmann der ÖVP, Andreas Khol, rückt die Gegner der permanenten Überwachung gar selbst in die Nähe der organisierten Kriminalität: „Nur wessen Herz einseitig für das Verbrechen schlägt, kann diese Methoden als polizeistaatlich bekämpfen.” Was Khol dabei entgeht: Eine Umsetzung des Enfopol-Projektes wäre in Österreich zur Zeit gesetzeswidrig. Es sieht nämlich vor, dass Provider drei Monate lang sämtliche Kommunikationsdaten ihrer Kunden speichern müssen – dies ist laut Telekommunikationsgesetz aber verboten.

Zahlen sollen die Provider – und damit die Kunden

Inzwischen sehen sich die Metternich-Epigonen mit einer breiten Ablehnungsfront konfrontiert: Nicht nur Datenschützer, Grüne und Liberale sprechen sich gegen die Realisierung des FBI-inspirierten Lauschprojektes aus, sondern auch die Mobilfunk-Gesellschaften und die Vereinigung der Österreichischen Internet-Provider (ISPA – Internet Service Provider Austria). Für die Anbieter steht dabei natürlich an erster Stelle die Frage der Kosten: schließlich sollen sie gemäß den Enfopol-Vorstellungen die technischen Einrichtungen bezahlen, mit denen ihre Kunden abgehört werden. Dabei geht es um dreistellige Millionenbeträge – pro Betreiber – die letztendlich auf die Kunden übergewälzt werden müssten: Damit würden die Abgehörten auch noch die Kosten für ihre Ausspähung übernehmen. Michaela Reeh, die Sprecherin des „Forums Mobilkommunikation”, der Plattform der Mobilfunk-Gesellschaften, äußert im KORSO-Gespräch aber auch „starke demokratiepolitische Bedenken gegen Enfopol und die Möglichkeiten des Missbrauchs von Daten”. Reeh: „Wir sind an maximaler Abhörsicherheit interessiert.” Und die ISPA schreibt in einem offenen Brief an Kanzler Klima: „Der derzeitige Enfopol98-Entwurf wird aufgrund von gravierenden datenschutz- und verfassungsrechtlichen sowie technischen Bedenken abgelehnt.”

EP-Bericht weist nach: Schon jetzt wird flächendeckend bespitzelt

Mit diesen Vorbehalten dürfte die Telekommunikations-Branche richtig liegen: Im Gegensatz zu den bisherigen österreichischen Bestimmungen, wonach das Ausspähen des „Fernmeldeverkehrs” ausschließlich der Exekutive nach richterlicher Zustimmung zusteht, soll laut Enfopol-Entwurf jede „ermächtigte Behörde” den Zugriff auf Daten, Gespräche und E-Mails der Teilnehmer erhalten. Datenschützer sehen darin einen Freibrief für Nachrichtendienste, die digitalen Kommunikationsnetze flächendeckend und grenzüberschreitend zu bespitzeln. Die technischen Möglichkeiten dafür sind vorhanden, stellt der Bericht „Inteception Capabilities 2000” fest, der im April dieses Jahres im Rahmen des STOA-(Scientific and Technological Options Assessment)-Programmes des Europäischen Parlaments erstellt wurde.
So verbirgt sich etwa hinter dem klingenden Namen „Echelon” ein weltweites Abhörnetzwerk, das vom amerikanischen Geheimdienst NSA (National Security Agency) gemeinsam mit befreundeten Diensten umgesetzt wird und mit Hilfe von Großrechenanlagen und so genannter „Sniffer-Software” permanent eine riesige Menge von Sprach- und Datenkommunikationsdaten auf bestimmte Stichwörter hin „scannt”. Was bisher vorwiegend für schriftliche Kommunikationsformen wie Fax oder Telex gedacht war, soll in Zukunft durch Abhörsatelliten auch für Telefongespräche gelten. Dabei werden diese auf Übereinstimmungen mit einzelnen Wortphrasen, Personen- oder Ortsnamen geprüft. Die Umsetzung der Enfopol-Vorschläge würde dieses Vorgehen legalisieren und die Grenze zwischen legalem, von einem unabhängigen Richter angeordnetem Abhören zur Verbrechensaufklärung und der flächendeckenden Überwachung für dunkle politische oder private Zwecke endgültig aufheben. Wer schlussendlich in den Besitz der gewonnenen Informationen gelangt, wird sich der Kenntnis der Betroffenen ein- für allemal entziehen. Noch in guter Erinnerung ist der im November des Vorjahres bekannt gewordene Fall zweier Beamte des Innenministeriums, die vertrauliche Daten gegen Bezahlung an private Firmen weitergegeben hatten.

Christian Stenner, Joachim Hainzl

Weiterführende Internet-Links mit Informationen zu Enfopol und Echelon:
 
 
 


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