Pensionsreform: Die Pläne (ohne Gewähr, Stand Anfang März 2000)  
Aus den bisherigen Wortmeldungen der Regierung lassen sich einige Aussagen zu den geplanten Reformschritten , wenn auch bisweilen unkonkreter bzw wiedersprüchlicher Art, herauslesen. Laut der von der Bundesregierung installierten Expertenkomission dürfte es aber bei den  im Folgenden angeführten Reformvorschlägen noch zu Änderungen kommen. 
  • Erhöhung des Frühpensionsalters für Frauen auf 56,5 und Männer auf 61,5 Jahre: Ab 1. Oktober 2000 innerhalb von zwei Jahren vierteljährliche Anhebung des Zugangsalters um jeweils 2 Monate - und auch nur dann, wenn mindestens 35 Jahre lang Pensionsbeiträge einbezahlt wurden.
  • Anhebung des Antrittsalters zur vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit von derzeit 55 Jahren bei Frauen und 57 Jahren bei Männern um jeweils 18 Monate. Gilt auch im öffentlichen Bereich, bei Landeslehrern sowie bei ÖBB und Post. 
  • Höhere Pensionsbeiträge für Postbedienstete. 

  • Überlegungen bei Invaliditäts- bzw Berufsunfähigkeitspensionen (derzeit ohne Altersgrenze möglich). Um durch die Anhebung des Frühpensionsalters ein Ausweichen auf diese Pensionsform zu vermeiden, könnte es auch hier Änderungen geben.
  • Wegfall der Wertindexsicherung ab 2001: Betrifft vor allem ältere Menschen, denn je höher das Lebensalter der betroffenen PensionistInnen, desto geringer die jährliche Pensionserhöhung. 
  • Verschärfung des Bonus-Malus-System. Bereits seit der letzten Pensionsreform gibt es Abschläge für einen vorzeitigen Pensionsantritt. Diese sollen verschäft werden. Ein Jahr früher in Pension kostet zwei Prozent der Pension. Für jedes weitere Jahr erhöht sich der Malus um einen Prozentpunkt. Hier gibt es bereits wieder divergierende Aussagen der Bundesregierung und der Expertenkommission über deren Höhe.
  • Ende einer freiwilligen Höherversicherung im Rahmen des staatlichen Pensionssystems. Begünstigt private Versicherungsgesellschaften und die Pensionskassen,  da in Hinkunft nur mehr diese Zusatzpensionsleistungen anbieten werden. Durch die Steuerreform wird zudem diese Höherversicherung seit 1. Jänner 2000 mit einer staatlichen Prämie gefördert.
  • Stärkung der 2. (= betriebliche Zusatzpension oder Pensionskasse) und 3. Säule (= Lebensversicherungen oder Pensionsfonds ) der Altersvorsorge.
  • Ruhensbestimmungen werden gestrichen, wodurch Regel-Pensionisten (Männer 65/Frauen 60 bzw. bei Pensionen nach 45 Beitragsjahren) künf-tig ohne Grenzen dazuverdienen dürfen. 
  • Kürzungen bei Witwenpensionen. Frauen und Männer, die selbst über ein gewisses höheres Einkommen verfügen (Grenzziehung noch unklar), sollen nur mehr maximal 20 % der Pension des verstorbenen Partners erhalten, was gegenüber derzeit eine Verminderung um die Hälfte darstellt.