Chronologie der Kürzungen 
 
Die Einführung von Studiengebühren ist nur die jüngste (wenn auch gravierendste) Einsparungsmaßnahme im studentischen Bereich in den letzten Jahren: 

1992:

  • Hatte bisher die Inskription als Bedingung für den Bezug der Familienbeihilfe ausgereicht, müssen Studierende nun einen Studienerfolg im Ausmass von acht Semesterwochenstunden im ersten Studienabschnitt nachweisen. Damit reduziert sich die Zahl der Beihilfenbezieher von 110.000 auf geschätzte 90.000.


1997: 

  • Nochmalige Verschärfung beim Bezug der Familienbeihilfe: die Studienzeit darf nicht unbegründet um mehr als ein Semester pro Abschnitt überschritten werden. Damit eine weitere Reduktion der Familienbeihilfenbezieher im Hochschulbereich auf etwa 75.000.
  • Streichung der Freifahrt auf den öffentlichen Verkehrsmitteln in den Universitätsstädten sowie der Heimfahrtbeihilfe für jene, die ihre Ausbildung nicht im Heimatbundesland absolvieren
  • bei der Studienbeihilfe kommt es zu einer Verschärfung der Rückzahlungsverpflichtung. Weiters muss für den Bezug von Studienbeihilfen das Studium nun vor Vollendung des 35. (statt bisher 40.) Lebensjahres begonnen werden. 
  • Ab sofort darf man die Studienrichtung - statt wie bisher im gesamten ersten Studienabschnitt - nur mehr in den ersten beiden Semestern wechseln, ohne den Anspruch auf Sozialleistungen zu verlieren.
  • die Budgetmittel für Leistungsstipendien werden gekürzt
  • Wegfall der Regelung, dass Ausbildungszeiten bis zu sechs Jahre auf die Pensionsversicherung anzurechnen sind (Der Nachkauf kostet nun bis zu mehr als 900.000 Schilling).
 
2000:
  • Ab heuer gibt es weitere Verschärfungen bei den Rückzahlungsverpflichtungen für Studienbeihilfebezieherinnen
  • Außerdem wurden die zusätzlichen Toleranzsemester für besonders aufwändige Studienrichtungen von 28 auf acht Studienrichtungen gekürzt.