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Chronologie der
Kürzungen |
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Die Einführung von Studiengebühren ist nur die jüngste
(wenn auch gravierendste) Einsparungsmaßnahme im studentischen Bereich
in den letzten Jahren:
1992:
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Hatte bisher die Inskription als Bedingung für den Bezug der Familienbeihilfe
ausgereicht, müssen Studierende nun einen Studienerfolg im Ausmass
von acht Semesterwochenstunden im ersten Studienabschnitt nachweisen. Damit
reduziert sich die Zahl der Beihilfenbezieher von 110.000 auf geschätzte
90.000.
1997:
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Nochmalige Verschärfung beim Bezug der Familienbeihilfe: die Studienzeit
darf nicht unbegründet um mehr als ein Semester pro Abschnitt überschritten
werden. Damit eine weitere Reduktion der Familienbeihilfenbezieher im Hochschulbereich
auf etwa 75.000.
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Streichung der Freifahrt auf den öffentlichen Verkehrsmitteln in den
Universitätsstädten sowie der Heimfahrtbeihilfe für jene,
die ihre Ausbildung nicht im Heimatbundesland absolvieren
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bei der Studienbeihilfe kommt es zu einer Verschärfung der Rückzahlungsverpflichtung.
Weiters muss für den Bezug von Studienbeihilfen das Studium nun vor
Vollendung des 35. (statt bisher 40.) Lebensjahres begonnen werden.
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Ab sofort darf man die Studienrichtung - statt wie bisher im gesamten ersten
Studienabschnitt - nur mehr in den ersten beiden Semestern wechseln, ohne
den Anspruch auf Sozialleistungen zu verlieren.
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die Budgetmittel für Leistungsstipendien werden gekürzt
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Wegfall der Regelung, dass Ausbildungszeiten bis zu sechs Jahre auf die
Pensionsversicherung anzurechnen sind (Der Nachkauf kostet nun bis zu mehr
als 900.000 Schilling).
2000:
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Ab heuer gibt es weitere Verschärfungen bei den Rückzahlungsverpflichtungen
für Studienbeihilfebezieherinnen
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Außerdem wurden die zusätzlichen Toleranzsemester für besonders
aufwändige Studienrichtungen von 28 auf acht Studienrichtungen gekürzt.
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